Service
Wir bieten Ihnen einen kompletten Rundum-Service aus einer Hand. Bei uns arbeiten Spezialisten der Bereiche Steuerberatung, Unternehmens- und
Rechtsberatung - und zwar immer Hand in Hand.
Teamwork wird bei uns groß geschrieben.
Dabei ergänzen sich die Spezialisten unterschiedlicher Fachgebiete optimal. So profitieren Sie von Synergien und geballtem Team-Wissen.
Um über unser Serviceangebot mehr zu erfahren, klicken Sie bitte hier:
Für Unternehmen Für Arbeitnehmer Für Vermieter
Service für Unternehmen
Für mehr Informationen klicken Sie bitte auf nachfolgende Dienstleistungen:
- Steuererklärungen
- Jahresabschlüsse
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Existenzgründung
- Internationales Steuerrecht
- Erbschaftssteuerrecht
- Finanzierung / Investitiosplanung
- Unternehmensbewertung
- Betriebsprüfungen
- Unternehmensnachfolge
- Betriebswirtschaftliche Beratung / Unternehmensberatung
- Vermögensberatung / -planung
- Beratung von Freiberuflern
- Tipps und Tricks rund um die Steuer
Falls Sie Ihr Anliegen hier nicht wiederfinden, fragen Sie uns doch einfach persönlich. Bisher haben wir für unsere Partner immer eine optimale Lösung gefunden.
Service für Arbeitnehmer
Ihr Arbeitgeber führt Ihre monatlich zu zahlende Lohnsteuer automatisch an den Staat ab. Dadurch ist Ihre jährliche Einkommenssteuer in vollem Umfang abgegolten.
Diese Abgabe richtet sich nach Ihren allgemeingültigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Eine zusätzliche Einkommenssteuererklärung ist seitens des Staates nicht mehr erforderlich.
Durch Abgabe einer freiwilligen Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) können jedoch Ihre besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse, sprich Belastungen, geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich Ihre schon bezahlte Steuer, nicht selten um beträchtliche Beträge, so dass Sie die zu viel bezahlte Steuer zurückerstattet bekommen.
In manchen Fällen sind Sie sogar verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, so z.B. wenn Sie zusätzliche Einkünfte haben, die nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind.
Jährlich werden Millionenbeträge an den Staat verschenkt, weil von den Steuerpflichtigen keine Steuererklärungen abgegeben werden. Darum prüfen wir für Sie, ob Sie durch die Abgabe einer Steuererklärung eine Steuererstattung erhalten können. Die Frist zur Einreichung einer freiwilligen Steuererklärung wurde seitens des Gesetzgebers seit dem 01.01.2008 auf nunmehr vier Jahre verlängert. Eine ausführliche Berechnung Ihrer Steuererstattung sowie Ihres persönlichen Steuersatzes bilden für Sie die Grundlage Ihrer kurz- bis mittelfristigen Finanzplanungen.
Gerne prüfen wir für Sie auch Ihren Steuerbescheid, da in Deutschland jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Notwendige Rechtsmittel (Einspruch- und Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof) gegen fehlerhafte Steuerbescheide werden von uns frist – und formgerecht eingelegt.
Wir bemühen uns um eine schnelle Erstellung Ihrer Steuererklärung und prüfen alle für Sie in Frage kommenden Steuersparmöglichkeiten. Bei einer freiwilligen Abgabe von Steuererklärungen tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, da bei einer Antragsveranlagung die Steuerberatergebühren niedriger sind als Ihre Erstattung. Unsere Gebühren sind im Rahmen der einzelnen Einkunftsarten weiterhin als Werbungskosten abziehbar.
Sie können also nur dazu gewinnen.
Service für Vermieter
Die Immobilienanlage kann eine interessante und profitable Möglichkeit sein, Ihr Vermögen zukunftssicher anzulegen. Sie kann aber auch ungeahnte und unbedachte Risiken beinhalten. Wann lohnt sich die Immobilienanlage? Welche Kriterien müssen erfüllt sein? Wie sieht es mit der Finanzierung aus? Welche steuerlichen Vorteile können erschlossen werden? Und, und, und...
Eine Fülle von Dingen ist zu beachten, die nur mithilfe eines Fachmannes zu meistern sind. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen wichtigen Entscheidungen im Vorfeld, aber auch danach durch unsere zuverlässigen Dienste:
- Vermögensberatung / -planung
- Investitions- und Finanzierungsberatung
- Immobilienanschaffung / - veräußerung
- Steuererklärungen aus Vermietung und Verpachtung
- Schenkungs- und Erbschaftssteuerberatung
- Immobilienverwaltung
Steuererklärungen
Die Erstellung von Einkommens- und Unternehmenssteuererklärungen gehört zu den Hauptaufgaben in den meisten Kanzleien. Eine langjährige und breite Branchenerfahrung ist die Basis unserer Arbeit, deren Maßstab durch die Ansprüche unserer Mandanten definiert wird. Wir erstellen sowohl Einkommensteuererklärungen für Einzelunternehmer als auch Feststellungserklärungen für Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) mit den zugehörigen Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen. Die Erstellung von Körperschaftssteuererklärungen für Kapitalgesellschaften (Limited, GmbH und AG) runden unser Angebot in diesem Bereich ab.
Neben der Ermittlung der korrekten Steuerlast von in der Vergangenheit liegenden Besteuerungssachverhalten ist es unser Bestreben, für unsere Mandanten steueroptimale Konzepte für die Zukunft zu entwickeln. Der Anspruch an die Qualität der Erstellung von Steuererklärungen steigt. Viele im Handel erhältliche Steuerprogramme können die persönlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen nicht ausreichend genug berücksichtigen. Ihr Steuerberater schon!
Jahresabschlüsse
Die Anforderungen an die Erstellung von Jahresabschlüssen sind vielfältig. Mit der Auftragserteilung an unsere Kanzlei gewährleisten Sie, dass Ihr Jahresabschluss den unterschiedlichsten handels- und steuerrechtlichen Anforderungen genügt. Entsprechend Ihren Wünschen erstellen wir für Sie sowohl Einnahmen-Überschussrechnungen als auch Handels- und Steuerbilanzen für Einzelunternehmen, Personen- oder auch Kapitalgesellschaften.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Offenlegungspflichten gegenüber dem elektronischen Bundesanzeiger und bereiten die Unterlagen für etwaige Bankgespräche vor. Außerdem beraten wir Sie bei der Erstellung des Lageberichts und Anlageverzeichnisses.
Gemeinsam mit unserem Partner DATEV sind wir jederzeit in der Lage, Ihnen eine Softwarelösung zur Hand zu geben, die es Ihnen ermöglicht, an der Erstellung der Jahresabschlussarbeiten teilzuhaben. Durch Ihre Mitarbeit können Sie die Kosten für den Jahresabschluss maßgeblich reduzieren.
Finanzbuchhaltung
Die Grundlage für strategische Entscheidungen Ihres Unternehmens bilden die Daten aus der Finanzbuchführung. Dabei beraten wir Sie jederzeit gerne – nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Know-how!
Um unsere Zusammenarbeit rund um das betriebliche Rechnungswesen und den Jahresabschluss reibungsloser und zuverlässiger zu gestalten, setzen wir auf die Vereinfachung von Arbeitsabläufen: Von der Finanzbuchführung über die Kostenrechnung bis hin zur Bilanzerstellung unterstützen wir Sie in allen relevanten Bereichen. So wird jederzeit ein durchgängiger Arbeitsablauf gewährleistet: in Ihrem Unternehmen, mit unserer Kanzlei und mit Ihren Geschäftspartnern wie z.B. Ihrer Hausbank.
Mit unseren umfassenden und innovativen Beratungskonzepten begleiten wir unsere Mandanten durch das gesamte Geschäftsjahr. Ihre Buchführung sollte nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern sollte gleichzeitig ein effizientes Instrument zur Unternehmenssteuerung sein. Aus der Buchhaltung lässt sich zum einen die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt ermitteln. Eine stets aktuelle Buchhaltung bietet Ihnen jedoch einiges mehr: Erfolg, Kapital- und Liquiditätslage, offene Posten sowie ein Branchenvergleich anhand von Branchendurchschnittswerten geben Ihnen jederzeit die Möglichkeit, Ihre unternehmerischen Entscheidungen auf einer fundierten Basis treffen zu können.
Auf Wunsch helfen wir Ihnen durch moderne und innovative Buchführungskonzepte, Zeit und Kosten zu sparen. Zusammen mit unserem in Deutschland führendem Softwarepartner DATEV sind wir in der Lage, Ihnen verschiedene Möglichkeiten einer für alle Beteiligten fruchtbaren Zusammenarbeit aufzuzeigen. Möchten Sie Ihre Belege im Hause behalten um jederzeit Zugriff auf sie zu haben? Bis vor kurzem haben Sie Ihre Belege akkurat in einem Ordner abgeheftet und diese am Monatsende zu uns in die Kanzlei gebracht. Zukünftig helfen wir Ihnen Zeit zu sparen: wir wollen unsere Zusammenarbeit zu Ihrem Vorteil noch effektiver gestalten!
Konkret heißt das: Sie faxen oder scannen Ihre Belege an eine persönliche Zielfaxnummer ins DATEV-Rechenzentrum, dort werden sie gespeichert. Schnell und bequem haben Sie jederzeit elektronisch Zugriff auf Ihre im Rechenzentrum gespeicherten Belege. Mit Ihrer Freigabe holen wir uns diese auf elektronischem Wege zum Buchen in die Kanzlei. Sie erhalten somit eine laufend aktuelle Buchführung inklusive Auswertungen, in der alle Belege sowie Kontoumsätze bis zum Vortrag gebucht sind. Ihre Vorteile:
- Sie haben schneller eine aktuellere Buchführung
- Sie sparen sich wertvolle Zeit für wichtigere Dinge
- Ihre Belege stehen Ihnen jederzeit in elektronischer Form und in Papierform zur Verfügung
Jedes Unternehmen ist anders strukturiert. Deshalb entscheiden Sie, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten. Gemeinsam klären wir Ihren Bedarf und stellen für Sie ein entsprechendes Leistungspaket zusammen. Der Grad der Arbeitsteilung reicht von einfachen Erfassungsarbeiten bis hin zur Übernahme von großen Teilen der Finanzbuchführung mit anschließender Prüfung durch unsere Kanzlei.
Noch Zweifel? Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen, indem wir gerne offen gebliebene Fragen klären.
Lohnbuchhaltung
Kümmern Sie sich um das Wesentliche! Und überlassen Sie uns die manchmal lästige Lohn-Buchhaltung. So können Sie sich ganz auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren. Wir entlasten Sie und Sie profitieren von unserer umfassenden Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet des Lohnsteuerrechts. Denn schließlich sind die Zahlen unser Metier! Auf Wunsch übernehmen wir Ihre gesamte Lohnbuchhaltung. Dabei kümmern wir uns nicht nur um die monatliche Lohn- oder Gehaltsabrechnung, sondern auch um die Anmeldung der Lohnsteuer beim Finanzamt sowie die Krankenkassenmeldungen. Gerne vertreten wir Ihre Interessen bei Lohnsteuerprüfungen, und führen SWG- und KuG-Abrechnungen sowie Lohnvorausberechnungen durch.
Wir begleiten Sie über den gesamten Lohnprozess hinweg – von der Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten über die Abrechnung und Auswertung bis hin zur Archivierung und Erstellung von Berichten und Statistiken. Überlassen Sie diese teilweise heiklen Fragen doch einfach den Fachleuten. Aufträge zur Übermittlung an Institutionen werden von uns fristgerecht übernommen. Alle gesetzlichen Änderungen werden zeitnah und zuverlässig eingearbeitet. Zahlreiche Schnittstellen unserer Software ermöglichen die Verzahnung mit anderen betriebswirtschaftlichen Applikationen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Abrechnung von Reisekosten. Mit unserer Hilfe haben Sie den gesamten Prozess sicher im Griff – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Für eine ausführliche persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Existenzgründung
Der Sprung in die Selbständigkeit erfordert Mut. Damit Ihre Existenzgründung vom ersten Tag an erfolgreich wird, begleitet und betreut Sie unsere Kanzlei durch sämtliche Entwicklungsphasen Ihres Unternehmens. Von der Gründungs- über die Aufbau- bis hin zur Expansionsphase stehen wir Ihnen mit unseren persönlichen und speziell auf Ihre Bedürfnisse hin zugeschnittenen Dienstleistungsangeboten stets zur Seite und helfen Ihnen damit, Ihren beruflichen Erfolg zu sichern. Denn unser gemeinsames Ziel ist Ihr Erfolg!
Eine exakte Zielformulierung ist die Grundlage für wirtschaftliches und erfolgreiches Arbeiten. Deshalb analysieren wir zunächst im Rahmen eines Gründungs-Checks Ihre Ist-Situation und entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen Businessplan. Durch die Erstellung eines solchen Konzeptes werden sämtliche Prozesse eindeutig definiert und somit klar nachvollziehbar. Dabei prüfen wir auch die Chancen und Risiken Ihrer Unternehmensgründung. Bei einer Kreditfinanzierung helfen wir Ihnen, Ihre Ideen und Vorstellungen dem Kreditinstitut gegenüber erfolgreich und überzeugend zu vermitteln. Unsere softwaregestützten Checklisten ermöglichen eine kontinuierliche Erfolgskontrolle und Optimierung von Prozessen und Strukturen. Indem Sie sämtliche Prozesse auf eine durchdachte Basis stellen, reduzieren Sie Ihr Risiko, sparen Zeit und steigern Ihre Umsätze. Auch im weiteren Verlauf Ihrer Existenzgründung unterstützen wir Sie mit bedarfsgerechten Lösungen. So sind Sie rundum gut vorbereitet!
Internationales Steuerrecht
In Ihrer täglichen Praxis werden Sie immer häufiger mit grenzüberschreitenden Sachverhalten und länderspezifischen Besonderheiten konfrontiert: Ob Sie sich mit einem grenzüberschreitenden Erbfall in Österreich beschäftigen oder unternehmerische Aktivitäten in den Beitrittsländern der EU planen – wir bieten Ihnen einen zuverlässigen und stets aktuellen Überblick über die steuerlichen Auswirkungen Ihrer ausländischen Aktivitäten.
In letzter Zeit kommt der Umsatzsteuer eine besondere Bedeutung für grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten zu. Immer mehr wird das Steuerrecht - insbesondere die Umsatzsteuer - durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt.
Neben der nationalen Rechtsprechung beobachten wir ganz besonders die Entwicklung der europäischen Rechtsprechung, um unseren Mandanten stets die maximalen Vorteile gegenüber den Finanzbehörden zu sichern. Dieses zu tun erfordert nicht nur zeitliche Investitionen, sondern auch eine große Leidenschaft für internationale Sachverhalte. Von daher glauben wir der richtige Ansprechpartner für Sie zu sein.
Erbschaftssteuerrecht
Das steuerliche Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steigt von Jahr zu Jahr, deshalb sollte jeder regelmäßig schon zu Lebzeiten prüfen, ob durch steuerliche Gestaltungen die Erbschafts- und/oder auch die Schenkungsteuer reduziert werden kann.
Erben und Schenken ist zwar kein Tabu-Thema, doch zeigen manch langjährige Erbstreitigkeiten, dass nicht immer alle notwendigen Vorkehrungen rechtzeitig getroffen wurden. Wäre es nicht besser, wenn alles frühzeitig in Ihrem Sinne geregelt wäre?
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie bereits frühzeitig Maßnahmen treffen können, um im Fall der Fälle Ihren Nachkommen erhebliche erbschaftssteuerliche Belastungen zu ersparen. Wir bieten Ihnen eine kompetente Erb- und Schenkungssteuerberatung an. Schritt für Schritt erarbeiten wir mit Ihnen einen konkreten Maßnahmenplan auf Basis Ihrer individuellen und persönlichen Zielvorstellungen. Anschließend begleiten wir Sie bei der Umsetzung der zuvor gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen.
Wir erstellen für Sie selbstverständlich auch Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen. Als Fachmann auf diesem Gebiet sind wir bestens dafür ausgebildet.
Vertrauen Sie daher unserem guten Rat!
Finanzierung / Investitionsplanung
Jeder Unternehmer muss seine Finanzen im Griff haben. Kann er seinen Verpflichtungen zu einem Zeitpunkt nicht nachkommen, so kann gegebenenfalls ein Insolvenzgrund vorliegen. Die Liquidität des Unternehmens sollte immer gesichert sein. Auf Basis von aussagekräftigen Auswertungen bringen wir die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens anhand ausgesuchter Kennzahlen, Trends, Schwellenwerte und Grafiken schnell und übersichtlich auf den Punkt. Wir erstellen für Sie monatliche oder vierteljährliche Analysen der Erfolgs- und Liquiditätsentwicklung und bieten Ihnen die Einrichtung eines Frühwarnsystems an.
Mit einer auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnittenen Finanzierungs- und Investitionsplanung sind Sie vor riskanten Fehlentscheidungen besser geschützt. Im engen Dialog mit Ihnen vergleichen wir die steuerlichen Wirkungen unterschiedlichster Handlungsalternativen und geben Ihnen eine klare Entscheidungsempfehlung mit auf den Weg.
Ein Großteil der deutschen Unternehmen ist auf Fremdkapital angewiesen. Doch oftmals reicht es trotz ausreichender Bonität für eine Kreditvergabe seitens der Bank nicht aus. Neben guten Zahlen kommt es den Banken auch auf überzeugende Konzepte an. Dabei wollen wir Sie gerne unterstützen.
Planen Sie die Neuanschaffung eines teueren Wirtschaftsgutes, dann sollten Sie sich zuvor über die Finanzierung Gedanken gemacht haben. Oder beabsichtigen Sie stattdessen, dieses Wirtschaftsgut zu leasen? Auch hier können wir Ihnen unterstützend zur Seite stehen. Wir erstellen für Sie Rentabilitätsberechnungen, um den Nutzen einer geplanten Investition in Geldeinheiten darzustellen.
Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Fördermöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen bereit stehen und helfen Ihnen auch bei der Antragsstellung.
Schaffen Sie Klarheit über Ihre gegenwärtigen und zukünftigen Finanzierungen und Investitionen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne für mehr Sicherheit in der Zukunft.
Unternehmensbewertung
Als Steuerberater unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Berichterstattung über Unternehmensbewertungen in Orientierung an den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Unternehmensbewertung gemäß IDW S 1 vom 28.06.2000.
Als Bewertungsmethoden kommen das Ertragswertverfahren und das DCF - Verfahren infrage. Basis für die Bewertung ist eine Unternehmensplanung. Die Ergebnisse können in Form von Gutachten dargestellt werden, die mittels dynamisch erstellter Berichte aufbereitet werden.
Betriebsprüfungen
Voraussetzung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Steuerfestsetzung ist die vollständige Ermittlung von steuerlichen Sachverhalten. Dazu steht den Finanzbehörden das Instrument der Außen- bzw. Betriebsprüfung zur Verfügung (§§ 193-199 AO). Hierbei können auch steuerlich relevante Sachverhalte zu tage treten, die gegebenenfalls straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Falle sollte bis spätestens vor Prüfungsbeginn eventuell eine strafbefreiende Selbstanzeige vorgenommen werden. Diese verhindert jedoch nur ein mögliches Strafverfahren, die Steuer muss hingegen in jedem Fall nachentrichtet werden.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei Betriebs- und Außenprüfungen des Finanzamtes und der Deutschen Rentenversicherung. Sie können auch unsere Leistungen einmalig in Anspruch nehmen, wenn Sie ohne steuerliche Beratung sind und diese für die meisten Steuerpflichtigen unangenehme Situation nicht alleine meistern können oder wollen. Nutzen Sie unseren fachmännischen Beistand und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein.
Erfahrungsgemäß resultieren aus Prüfungen ohne fachkundigen steuerlichen Beistand vergleichsweise hohe Steuernachzahlungen, die gegebenenfalls hätten vermieden werden können. Den zumeist hoch spezialisierten und bestens ausgebildeten Prüfern der Behörden muss entsprechendes Geschick und fachlicher Sachverstand entgegen gesetzt werden. Vertrauen Sie daher unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet, denn Prüfungen sind uns im Gegensatz zu Ihnen nichts Fremdes und Unangenehmes, sondern etwas Vertrautes.
Bei folgenden Prüfungen können wir für Sie mitwirken:
- Steuerliche Außenprüfungen
- Lohnsteuer-Außenprüfungen
- Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
- Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung
Unternehmensnachfolge
Der Generationenwechsel und die Gestaltung der Unternehmensnachfolge stellen für Unternehmer eine große Herausforderung dar. Wir helfen Ihnen, ein Konzept für die Gestaltung der Unternehmensübertragung auf Ihre Familienangehörige oder andere Kaufinteressenten zu entwickeln.
Dabei berücksichtigen wir neben den harten Unternehmensfakten auch zwischenmenschliche Aspekte, um Ihnen den bestmöglichen Übergang des Unternehmens auf Ihren Nachfolger zu ermöglichen. Notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen im Vorfeld werden gemeinsam erörtert.
Mögliche Alternativen werden durchleuchtet, wobei nicht allein die steuerlichen Kriterien den Ausschlag geben sollten. Viel wichtiger ist es eine wirtschaftlich vernünftige Lösung zu suchen, die auch unter steuerlichen Gesichtspunkten eine optimale Entscheidung darstellt.
Dabei helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns auch in Ihrem Sinne rechtzeitig darauf an!
Betriebswirtschaftliche Beratung / Unternehmensberatung
Die Markt- und Wettbewerbsbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt. Die fortschreitende Globalisierung stellt hohe Anforderungen an die Flexibilität und an das strategische Geschick der Unternehmen. Unsere Beratung erfolgt vorausschauend, denn wir verwandeln blanke Zahlen in schlüssige Interpretationen. Wir begleiten unsere Partner von der Problemerkennung bis zur Problemlösung und stehen Ihnen selbstverständlich auch bei der Realisierung von individuellen Maßnahmen vor Ort zur Seite. Damit helfen wir Ihnen, Ihr Unternehmen auf Kurs zu halten.
Als Steuerberater kennen wir Ihre Zahlen wie kein anderer. War es bisher schwierig einen Kredit oder bessere Konditionen bei Ihrer Bank zu bekommen? Damit Sie die Nase vorne haben, bereiten wir Ihre Unterlagen adäquat auf und begleiten Sie auch bei Ihrem Bankgespräch vor Ort. Wir analysieren den Unternehmenserfolg, Ihre Top-Kunden – kurz gesagt, alles was Sie brauchen, damit das Bankgespräch in Ihrem Sinn verläuft. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch! Zögern Sie nicht, wir stärken Ihnen den Rücken!
Gerne übernehmen wir auch für Sie den gesamten Mahnwesenbereich. Welche Rechnungen sind noch offen, müssen Kunden gemahnt werden? Hier den Überblick zu behalten ist oft gar nicht so einfach. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kunden termingerecht zahlen, indem wir
- Ihre Kundenkonten pflegen
- offene Rechnungen für Sie einziehen
- säumige Kunden mahnen.
Alles wird von uns dokumentiert. Sie entscheiden, welche Rechnungen eingezogen werden sollen und für welche Rechnungen eine Mahnung erstellt werden soll. Bei Liquiditätsengpässen informieren wir Sie rechtzeitig und unterbreiten Ihnen Vorschläge für Gegenmaßnahmen. Damit haben Sie jederzeit den Überblick über die Höhe und Fälligkeit der noch offenen Forderungen und Verbindlichkeiten.
Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch neue Wege, um Ihr Unternehmen noch erfolgreicher zu machen!
Vermögensberatung / -planung
Wir prüfen und beurteilen Finanzprodukte nicht nur nach steuerlichen Aspekten, sondern untersuchen diese auch auf ihre wirtschaftliche Tauglichkeit hin. Somit helfen wir Ihnen Ihr hart erspartes Vermögen nicht unnötigen Risiken auszusetzen.
Rund um das Thema Altersvorsorge herrscht große Unsicherheit bei den Bürgern. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren in erheblichem Umfang die gesetzlichen Voraussetzungen für verschiedene neue Altersvorsorgeprodukte geschaffen. Unsere Mandanten suchen in diesem Bereich zunehmend unsere Unterstützung.
In einem Beratungsgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Vermögenssituation und bieten Unterstützung von der Erhebung der Ist-Daten bis zur Hochrechnung zu einem beliebigen Stichtag in der Zukunft. Häufig gestellte Fragen, wie etwa zur Höhe des aktuellen oder künftigen Netto-Vermögens können anschließend fundiert erörtert werden.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch verschiedene private und betriebliche Altersvorsorge-Produkte vor und unterstützen Sie bei der Auswahl des geeigneten Vorsorgemodells. Je nach Ihrer Lebenssituation werden verschiedene Beratungsansätze aufgezeigt.
Service für Freiberufler
Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen (siehe wikipedia). Die klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind lediglich einkommenssteuerpflichtig.
Wir beraten Sie umfassend, ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen gehört und welche speziellen Vorschriften Sie beachten müssen. Ferner bieten wir Ihnen folgende zusätzliche Dienste an:
- Lohnbuchhaltung
- Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
- Anmeldung zur Umsatz- und Einkommenssteuererklärung
- Existenzgründungsberatung
- Kapitalbedarfs-, Finanz- und Investitionsberatung
- Vermögensberatung
- Beratung über den Zusammenschluss von Freiberuflern
Tipps und Tricks rund um die Steuer
In unserer Rubrik "Aktuelles" erfahren Sie Neuigkeiten aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Finanzverwaltung. Durch diese Informationen erhalten Sie wertvolle Tipps rund um das Thema „Steuerrecht“ und sind somit stets gut informiert.
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